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AGB

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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Stöbern Sie gerne in unserem Fundus an Werbefahnen, Präsentationssystemen, Werbebanden und ZIP-Displays.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  2. Angebot und Vertragsabschluss
  3. Preise
  4. Zahlung / Rechnung
  5. Produktionszeit, Lieferzeit / Lieferung / Gefahrübergang
  6. Periodische Arbeiten
  7. Eigentum und Urheberrecht
  8. Übernahme Druckdaten & Auftragsunterlagen, Prüfungspflicht & Freigabe
  9. Datenarchivierung
  10. Gewährleistung – Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln
  11. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
  12. Eigentumsvorbehalt
  13. Rückgabe der Verpackung
  14. Schlussbestimmung – anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  15. Informationen zum Vertragspartner

Allgemeines zur Zugänglichkeit der Vertragsbestimmungen

Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung finden Sie zu jeder Zeit in unserem Onlineshop auf signa-shop.de. Zu jeder Auftragsbestätigung werden dem Auftraggeber zusätzlich die aktuellen AGBs in Textform per E-Mail zugesendet.

1. Geltungsbereich

1.1
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Signa-Werbung Krause & Kräker oHG, im folgenden Auftragnehmer genannt, ausgeführt. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Mit Auftragserteilung, Annahme der Auftragsbestätigung, Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber gelten unsere Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich nicht anerkannt; ihrer Geltung wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2
Durch das Absenden des Bestellformulars im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
2.3
Vor dem endgültigen Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Richtigkeit der gemachten Angaben zu prüfen und ggf. zu ändern. Der Inhalt der Bestellung wird gespeichert, soweit dies für ihre Abarbeitung erforderlich ist.
2.4
Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebots durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt spätestens innerhalb von einer Woche durch die Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber, andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
2.5
Die im Online-Shop enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte beschreiben im Wesentlichen die Merkmale der Waren, Artikel und Leistungen. Abweichungen auf Grund technischer Veränderungen. Die Ersetzung durch gleichwertige Produkte ist zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird und wenn ihre Verwendung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist.
2.6
Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt:
1. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte und/oder auf Rechnung Dritter gelten immer sowohl der Besteller als auch der Dritte und/oder der Rechnungsempfänger als Auftraggeber von Signa-Werbung. Der Besteller versichert hiermit für einen solchen Fall, dass ihm das Einverständnis des weiteren Vertragspartners zu einer derartigen Order, auch zu dessen Lasten, vorliegt.
2. Bei einer nachträglichen Rechnungsänderung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger hin, stellt dies einen Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers dar. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller ebenfalls, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

3. Preise

3.1
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise auf den Produktseiten schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll und sonstige Versandkosten nicht ein, es sei denn, im Auftrag wurden schriftlich andere Regelungen vereinbart. Die Versandkosten werden gesondert berechnet und sind extra ausgewiesen.
3.2
Nachträgliche Änderungen, die durch Veranlassung des Auftraggebers entstanden sind, einschließlich des dadurch entstandenen Mehraufwands (z.B. Maschinenstillstand) werden vom Auftragnehmer zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber verlangt werden.
3.3
Zusätzliche Kosten entstehen bei der optionalen Profidatenprüfung. Diese beinhaltet eine Arbeitseinheit (AE) von 15 Minuten (1 AE = 15 min). Die Einzelpreise hierfür sind auf unserer Website veröffentlicht. Eine darüber hinausgehende Bearbeitungszeit wird pro angefangener AE berechnet.

4. Zahlung / Rechnung

4.1
Der Besteller/Auftraggeber ist vorleistungspflichtig. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung als Vorkassezahlung ohne Abzug auf eines der angegebenen Konten zu leisten, es sei denn, Auftragnehmer und Auftraggeber legen bei Auftragserteilung einvernehmlich andere Zahlungskonditionen fest. Dies bedarf in jedem Falle der Schriftform.
4.2
Mit Abgabe der Bestellung entscheidet der Kunde, ob er den Rechnungsbetrag per Vorkasse, PayPal, Sofortüberweisung oder einem anderen vom Anbieter vorgesehenen Bezahlverfahren begleicht. Der Anbieter behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren aufgrund sachlicher Kriterien einzuschränken.
4.3
Die Belastung des Auftraggeberkontos erfolgt sofort nach Beendigung der Bestellung, jedoch spätestens mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung. Kommt der Vertrag nicht zustande, erfolgt eine Rückzahlung. Die Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form zugesendet (PDF-Datei). Die PDF-Datei wird als Anlage per E-Mail versendet.
4.4
Der Auftraggeber darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach Paragraph § 320 BGB bleiben jedoch erhalten.
4.5
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz in der EU außerhalb Deutschlands und verfügt dieser über eine gültige Ust.-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust-IDNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Auftraggeber die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Bei Lieferung und Leistung in das EU-Land fällt in jedem Fall Umsatzsteuer an.
4.6
Zur Inanspruchnahme einer umsatzsteuerbegünstigten Ausfuhrlieferung sind die Angaben des Auftraggebers maßgebend. Der Auftraggeber (Rechnungsempfänger) muss die persönlichen Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung erfüllen. Vom Auftraggeber abweichende Empfänger bzw. Weiterversendungen können vom Auftraggeber hinsichtlich der Steuerbefreiung nicht berücksichtigt werden.

5. Produktionszeit, Lieferzeit / Lieferung / Gefahrübergang

5.1
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug so ist ihm eine Nachfrist vom mindestens 14 Tagen zur Leistung oder Nachfüllung zu gewähren. Erst nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.2
Kommt es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht verursacht hat zu Verzögerungen, so haftet dieser nicht. Zu solchen Umständen zählen beispielhaft: fehlerhafte Druckdaten, fehlende Zuarbeiten, Unterlagen und Zeichnungen seitens des Auftraggebers, Betriebsstörungen aller Art, Ausfall von Maschinen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Ausfall von Arbeitskräften, Mangel von Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten.
Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
5.3
Wenn der Auftragnehmer ein Unternehmer ist, gilt folgendes: Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
5.4
Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
5.5
Die im Rahmen des Auftrags von uns angegebenen Liefertermine setzen die fristgerechte Bereitstellung von fehlerfreien Druckdaten sowie bei Zahlungsart Vorkasse den verbuchten Zahlungseingang voraus.
5.6
Als Liefertermine gelten immer die Werktage Montag bis Freitag, nicht Samstag und Sonntag sowie gesetzliche Feiertage am Produktionsstandort.
5.7
Pro Auftrag/Bestellung kann immer nur eine Produktionszeit gewählt werden, Standard oder Express. Wenn mehrere Produkte sich im Warenkorb befinden, gilt die gewählte längste Produktionszeit dann für alle Produkte.
5.8
Pro Auftrag/Bestellung kann immer nur eine Lieferzeit gewählt werden, Standard oder Express. Wenn mehrere Produkte im Warenkorb sind, gilt die gewählte längste Lieferzeit dann für alle Produkte.
5.9
Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist: Für angelieferte Daten, Materialien, Muster und sonstige Gegenstände steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5.10
Der Versand an Postfächer, Packstationen und DHL-Postfilialen wird ausgeschlossen.
5.11
Wenn der Auftraggeber ein Unternehmer ist, gilt folgendes: Die Gefahr einer Verschlechterung und/oder des Unterganges der Lieferung oder des Leistungsgegenstandes geht auf den Auftraggeber über, sobald die Übergabe der Ware an das Logistikunternehmen oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten erfolgt ist.
5.12
Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadenersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.

6. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats von jeder der Vertragsparteien schriftlich oder in Textform gekündigt werden.

7. Eigentum und Urheberrecht

7.1
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Druckdaten und sonstigen Dateninhalte frei von Rechten Dritter sind. Auch versichert er, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, insbesondere der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte ist und dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht. Der Auftraggeber haftet ausschließlich allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patentrechte oder darauf basierende Nutzungsrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
7.2
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie wie folgt: Keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Die von Signa-Werbung zur Herstellung der Vertragserzeugnisse hergestellten und/oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse (insbesondere Entwürfe, Bildbearbeitungen, Layouts) bleiben Eigentum der Signa-Werbung. Auch wenn diese Leistungen gesondert berechnet werden, hat Signa-Werbung das Urheberrecht und diese Erzeugnisse werden nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung herausgegeben, andernfalls bleiben sie beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber bezahlt mit dem vereinbarten Entgelt lediglich die erbrachte Arbeitsleistung und das gelieferte Material, nicht aber die Einräumung von Rechten am geistigen Eigentum. Alle Zwischenerzeugnisse können nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen eine Vergütung vom Auftraggeber vom Auftragnehmer erworben werden.
7.3
Die Website des Auftragnehmers dient ausschließlich der Information der Auftraggeber. Dort veröffentlichte oder gezeigte Warenzeichen, Produktnamen, Firmennamen und Logos stehen allein dem jeweiligen Markeninhaber zu.
7.4
Signa-Werbung behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an allen von ihr zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Prospekten, Mustern, Modellen und sonstigen Unterlagen sowie Hilfsmitteln vor. Sie genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur zum Zweck einer Bestellung bei Signa-Werbung gestattet. Der Auftraggeber darf diese Vorlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Signa-Werbung weder als solche noch inhaltlich oder auch nur in Teilen Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Signa-Werbung diese Vorlagen vollständig an sie zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen oder die Vertragsleistungen erbracht sind.

8. Übernahme Druckdaten & Auftragsunterlagen, Prüfungspflicht & Freigabe

8.1
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten und/oder elektronisch übertragenen Druckdaten aus. Der Auftraggeber setzt technisches Grundverständnis im professionellen Erstellen von Druckdaten seitens des Auftraggebers voraus. Die Signa-Werbung lehnt eine Haftung für Fehler aufgrund fehlerhafter (z.B. Stand, Umbruch, Farbseparation, etc.), unvollständiger oder unrichtiger Angaben und/oder Daten seitens des Auftraggebers ab.
8.2
Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und wird gesondert berechnet.
8.3
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Ausführungen und/oder technischen Angaben, soweit sie nicht von dem Auftragnehmer stammen.
8.4
Die Druckdaten sind in den angegebenen Dateiformaten anzuliefern und zwingend, wie in den Layoutvorlagen beschrieben, anzulegen. Die Inhalte der Datenblätter sind zu beachten und genauestens einzuhalten. Für etwaige Fehler infolge Nichteinhaltung unserer technischen Vorgaben haftet allein der Auftraggeber.
8.5
Die vom Auftragnehmer angebotene kostenfreie „Profidatenprüfung“ beinhaltet die Prüfung der Daten auf ihre generelle Druckfähigkeit. Eine Prüfung – z.B. Nähzugaben, Beschnittzugaben, CMYK-Farbraum und weiterer technischer Vorgaben, erfolgt nicht. Der genaue Umfang der kostenfreien „Profidatenprüfung“ und der kostenpflichtigen „Profidatenprüfung +“ ist auf signa-shop.de unter dem Menüpunkt „Druckdatenprüfung“ ersichtlich.
8.6
Bei Datenübertragungen und/oder Datenübergabe hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Datenträger oder Dateien frei von Computerviren, Trojanischen Pferden, Würmern oder ähnlich schädigenden Computerprogrammen sind.
8.7
Werden offenkundige Mängel an den Druckdaten durch uns festgestellt, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber zeitnah darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht, Fehler sofort, oder innerhalb einer dem Druckbetrieb angemessenen kurzen Frist, selbst zu beseitigen. Dabei verschiebt sich die Produktionszeit um den Zeitraum ab der Bereitstellung neuer Druckdaten zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Kommt der Auftraggeber der Pflicht zur Nachbesserung neuer Druckdaten nicht nach, so kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen den Auftrag stornieren. Er darf auch nach freiem Ermessen erforderliche Korrekturen selbst vornehmen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
8.8
Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Korrektur-PDF (z.B. Vor- und Zwischenerzeugnisse) in jedem Falle selbst zu überprüfen, insbesondere Größenangaben, Orthografie, Layoutanordnung, Materialangaben. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung (Freigabe) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden können. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

9. Datenarchivierung

Für die vom Auftraggeber übermittelten Daten, insbesondere die elektronische Übermittlung von Druckdaten, Layoutdaten und/oder Datenträgeraustausch übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung dieser. Die Daten werden vom Auftragnehmer nach dem Auftragsende nicht archiviert, noch in anderer Weise über den zur Auftragsausführung hinausgehenden Umfang gespeichert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustgegangene Daten.

10. Gewährleistung – Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln

10.1
Bei Digitaldrucken auf Folien, Bannermaterialien und allen anderen Bedruckstoffen kann es aufgrund von optischen Aufhellern und/oder unterschiedlichen Materialoberflächen zu deutlich sichtbaren Farbabweichungen bzw. höheren Toleranzen zu den von der FOGRA zulässigen Toleranzwert Delta-E um mehr als 5 kommen. Diese material- und druckverfahrensspezifischen Abweichungen sind kein Beanstandungsgrund. Wird eine Anpassung der Druckdaten auf einen speziellen Bedruckstoff gewünscht, muss ein kostenpflichtiger Andruck auf dem jeweiligen Medium im jeweils entsprechenden Druckverfahren zu Lasten des Auftraggebers beauftragt werden.
10.2
Bei allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:
– Farbabweichungen zwischen verschiedenen Druckverfahren
– Farbabweichungen zwischen verschiedenen Bedruckstoffen
– Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag
10.3
Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und/oder keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Andruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
10.4
Die Beanstandung offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, wenn sie nicht sofort nach Empfang der Produkte schriftlich beim Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 377 HGB). Voraussetzung aller Gewährleistungsverpflichtungen ist die Einräumung der Möglichkeit zur Untersuchung der mutmaßlich fehlerhaften Produkte durch Rücksendung derselben an den Auftragnehmer.
10.5
Bei Mängeln des gelieferten Produktes oder Vertragsgegenstandes ist der Auftragnehmer nach seiner, innerhalb angemessener Frist nach der Mängelbeanstandung zu treffenden, Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, der Unzumutbarkeit, der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nur nach nochmaliger angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
10.6
Warenüblicher Verschleiß, insbesondere durch die Ingebrauchnahme, stellt keinen Reklamationsgrund dar.
10.7
Bei Mängeln an Produkten/Teilen anderer Hersteller, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, z.B. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
10.8
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist und der Auftragnehmer dies bei Vertragsschluss auch erkennen konnte.
10.9
Die Gewährleistung/Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen und auf Erfordern des Auftragnehmers zu bevorschussen.
10.10
Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Auftragnehmers oder seiner organschaftlichen Vertreter.
10.11
Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
10.12
Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind ohne dessen Zustimmung nicht abtretbar.

11. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

11.1
Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen Ziffern 11.2 bis 11.5 eingeschränkt.
11.2
Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle lediglich einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
11.3
Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
11.4
Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.5
Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus jedem zwischen den Vertragspartnern bestehenden schuldrechtlichen Rechtsverhältnis. Der Grund ist nicht beschränkt auf die Sicherung der Forderungen aus der jeweiligen Lieferbeziehung.
12.2
Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
12.3
Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer. Er ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
12.4
Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht verschlechtern. Der Auftraggeber tritt seine aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den dies annehmenden Auftragnehmer ab. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte an Signa-Werbung erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Signa-Werbung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
12.5
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
12.6
Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Be- oder Verarbeitung von Signa-Werbung gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist Signa-Werbung als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist Signa-Werbung auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
12.7
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den dies annehmenden Auftragnehmer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Der Auftragnehmer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
12.8
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung zu, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem Auftragnehmer.

13. Rückgabe der Verpackung

Sie können die leeren Verpackungen unentgeltlich bei Signa-Werbung Krause & Kräker oHG, Rackwitzer Str. 12, 04347 Leipzig abgeben.

14. Schlussbestimmung – anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

14.1
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Leipzig. Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist ebenfalls Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
14.2
Soweit der Auftraggeber ein Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat der Auftraggeber jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union, gilt ebenfalls der Gerichtsstand Leipzig, Deutschland als Erfüllungsort und damit als Gerichtsstand.
14.3
Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
14.4
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
14.5
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
14.6
Vorbenannte Bestimmungen in 14.1 gelten auch, wenn der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.7
Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie zuvor von allen Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind. Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind nur solche im Sinne des § 14 BGB; Verbraucher hingegen sind nur solche im Sinne des § 13 BGB. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine Abbedingung der Schriftformklausel selbst.

15. Informationen zum Vertragspartner

Der Webshop signa-shop.de ist ein Portal der Signa-Werbung Krause & Kräker oHG. Die Signa-Werbung ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.

Anschrift

SIGNA-WERBUNG Krause & Kräker oHG
Rackwitzer Straße 12
04347 Leipzig
Fon: +49 (0)341 – 22 22 69 – 0
Fax: +49 (0)341 – 22 22 69 – 29

Handelsregister

SIGNA-WERBUNG Krause & Kräker OHG
Amtsgericht Leipzig, Abt. A Nr.: 74

USt-ID-Nummer

DE 141 581757

E-Mail

info@signa-werbung.de

Stand: April 2016