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Brandschutzklassen: Eine umfassende Übersicht

Wenn Sie vor der Herausforderung stehen, Produkte zu kaufen, die bestimmten Brandschutzanforderungen entsprechen müssen, sind Sie in unserem Leitfaden genau richtig. In diesem Artikel werden wir Ihnen alles Wichtige über Brandschutzklassen erklären, von den Grundlagen bis hin zu den Anforderungen und Normen.

Stoffdruck

Viele unserer Bezüge & Stoffe sind nach Brandschutzklasse B1 zertifiziert

  • Bezüge für unsere Sitzwürfel
  • Nahezu alle Polyester Fahnenstoffe
  • Brandschutzklassen werden nach DIN EN 13501 in 7 Klassen unterteilt
  • DIN 4102-1 kennzeichnet schwer entflammbare Materialien
  • Vorschriften zum Brandschutz geben das Baurecht, Arbeitsrecht sowie Versicherungen
  • in öffentlichen Bereichen ist zumeist eine B1-Zertifizierung vorgeschrieben

Was sind Brandschutzklassen?

Brandschutzklassen sind Klassifizierungen, die Materialien und Produkte hinsichtlich ihres Verhaltens im Brandfall bewerten. Sie sind von wesentlicher Bedeutung, um Brände zu verhindern und ihre Auswirkungen zu minimieren. Gesetzliche Anforderungen legen fest, welche Brandschutzklassen in verschiedenen Bereichen erforderlich sind. Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in Baustoffklassen unterteilt.

In der Alltagssprache und in vielen Veröffentlichungen von Baustoffherstellern wird oft fälschlicherweise von Brandklassen statt von Baustoffklassen gesprochen. Brandklassen beziehen sich jedoch gemäß EN 2 auf die Einteilung von Bränden nach dem Brennstofftyp und bestimmen die geeigneten Feuerlöscher (z.B. ABC-Pulverlöscher für die Brandklassen A, B und C).

Baustoffklassen (Beitrag zum Brand)Beschreibung
Klasse A (kein Brandbeitrag)Nichtbrennbare Materialien; z.B. Beton, Stein
Klasse B (sehr begrenzter Beitrag)Leicht entzündbare Materialien; z.B. Holz, Papier
Klasse C (begrenzter Beitrag)Brennbare Flüssigkeiten und Gase; z.B. Benzin, Propan
Klasse D (hinnehmbarer Beitrag)Brennbare Metalle; z.B. Magnesium, Lithium
Klasse E (hinnehmbares BrandverhaltenElektrische Brände; z.B. Kurzschlüsse, Überlastung
Klasse F (keine Leistung festgestellt)Fettbrände; z.B. Öle, Fette
Europäische Klassifizierung nach EN 13501-1

Die verschiedenen Brandschutzklassen

Es gibt verschiedene Brandschutzklassen, die auf einem Klassifizierungssystem basieren. Von Klasse A bis F werden Materialien und Produkte entsprechend ihrer Brennbarkeit und Brandlast eingestuft. Zum Beispiel werden brennbare Stoffe in den Klassen C bis F eingestuft, während nicht brennbare Materialien in den niedrigeren Klassen A und B eingeteilt sind. Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen und Isolationen für Rohre werden nach folgenden Klassen unterteilt.

  1. Klasse A (Nichtbrennbare Materialien):
    • Materialien in dieser Klasse sind nicht brennbar und tragen nicht zur Ausbreitung von Bränden bei.
    • Beispiele: Beton, Stein, Ziegel, Glas.
  2. Klasse B (Leicht entzündbare Materialien):
    • Materialien in dieser Klasse entzünden sich leicht und können schnell Feuer fangen.
    • Sie unterstützen die Ausbreitung von Bränden, sind jedoch weniger leicht entzündbar als Materialien in Klasse C.
    • Beispiele: Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe.
  3. Klasse C (Brennbare Flüssigkeiten und Gase):
    • Diese Klasse umfasst brennbare Flüssigkeiten und Gase, die leicht entzündlich sind und schnell Feuer fangen.
    • Sie sind oft in industriellen Umgebungen anzutreffen und erfordern spezielle Brandschutzmaßnahmen.
    • Beispiele: Benzin, Diesel, Erdgas, Propan.
  4. Klasse D (Brennbare Metalle):
    • Materialien in dieser Klasse sind Metalle, die bei hohen Temperaturen brennen können.
    • Sie stellen spezielle Herausforderungen dar, da herkömmliche Löschmittel oft nicht wirksam sind.
    • Beispiele: Magnesium, Lithium, Natrium.
  5. Klasse E (Elektrische Brände):
    • Diese Klasse umfasst Brände, die durch elektrische Geräte, Kurzschlüsse oder Überlastung verursacht werden.
    • Sie erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen, da Wasser als Löschmittel gefährlich sein kann.
    • Beispiele: Kurzschlüsse, Überlastung von Stromkreisen, defekte elektrische Geräte.
  6. Klasse F (Fettbrände):
    • Materialien in dieser Klasse sind brennbare Fette und Öle, die bei hohen Temperaturen entzündlich sind.
    • Sie werden oft in gewerblichen Küchen und Restaurants angetroffen und erfordern spezielle Feuerlöscher.
    • Beispiele: Pflanzenöle, tierische Fette, Frittierfett.

Klassifizierung nach der Feuerwiderstandsklasse

Wohnungstrennwände müssen F90 erfüllen, Türen mindestens T30

F = Feuerwiderstand xx = Zeit der Feuerbeständigkeit

Hierbei wird angegeben, wie widerstandsfähig ein Bauteil oder Material gegen die Ausbreitung von Feuer ist und wie lange es einem Brand standhalten kann, bevor es zusammenbricht oder die Branddurchlässigkeit erhöht wird. Die Feuerwiderstandsklasse wird üblicherweise durch spezifische Tests gemäß den geltenden Normen bestimmt und in verschiedenen Kategorien wie R, E, I, oder F klassifiziert. Je höher die Feuerwiderstandsklasse, desto widerstandsfähiger ist das Bauteil gegen Feuer. Die Zahl hinter der Klassifizierung gibt dabei an, wie viele Minuten das Bauteil im Brandfall seine Funktion mindestens erfüllt. Definiert werden dabei sechs Feuerwiderstandsklassen: F0, F30 (feuerhemmend), F60 (hochfeuerhemmend), F90 (feuerbeständig), F120 (hochfeuerbeständig) und F180 (höchstfeuerbeständig).

Wie erfolgt eine Zertifizierung?

Typischerweise müssen Hersteller von Baustoffen oder Bauprodukten, die eine B1-Zertifizierung anstreben, ihre Produkte einem umfangreichen Prüfverfahren unterziehen. Dabei werden die Materialeigenschaften in Bezug auf ihr Brandverhalten, ihre Entzündbarkeit und ihre Fähigkeit, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern, überprüft.

Die genauen Anforderungen und das Prüfverfahren können je nach Land und den geltenden Normen variieren. In der Regel müssen die Hersteller jedoch Nachweise erbringen, dass ihre Produkte den definierten Standards entsprechen und die Kriterien für die Einstufung als schwer entflammbar erfüllen.

Nach erfolgreicher Durchführung der Prüfungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die B1-Zertifizierung für die entsprechenden Baustoffe oder Bauprodukte ausgestellt. Diese Zertifizierung bestätigt, dass die Materialien als schwer entflammbar gelten und den geltenden Brandschutzstandards entsprechen. Die Prüfnorm für diese B1-Auszeichnung ist dann die DIN 4102-1, -14 und -16.

  • DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen.
  • DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile.
  • DIN 4102-8 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 8: Kleinprüfstand.
  • DIN 4102-14 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen; Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler.
  • DIN 4102-15 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandschacht.
  • DIN 4102-16 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 16: Durchführung von Brandschachtprüfungen.
  • DIN 18180 Gipsplatten – Arten und Anforderungen.
  • EN 2 Brandklassen.
  • EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten.
  • EN 13823 Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen.
  • EN ISO 1182 Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Nichtbrennbarkeitsprüfung.
  • EN ISO 1716 Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Bestimmung der Verbrennungswärme (des Brennwerts).
  • EN ISO 9239-1 Prüfungen zum Brandverhalten von Bodenbelägen – Teil 1: Bestimmung des Brandverhaltens bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler.
  • EN ISO 11925-2 Prüfungen zum Brandverhalten – Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung – Teil 2: Einzelflammentest.

Brandschutzordnungen

Baurecht: landesspezifische Bauordnungen

Arbeitsschutz: Arbeitsschutzgesetze

Versicherungen

In Deutschland gibt es keine umfassende Brandschutzverordnung, sondern gesetztliche, untergesetzliche und privatrechtliche Vorschriften zum Brandschutz.

Die rechtlichen Bestimmungen befinden sich im Baurecht und sind somit je Bundesland unterschiedlich. Die Bundesländer erlassen landesspezifische Landesbauordnungen sowie verschiedene weitere Rechtsnormen in Form von Verordnungen, Richtlinien, technischen Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Bereich des Arbeitsschutzes, darunter staatliche Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Technische Regeln, sowie aus dem autonomen Recht der Unfallversicherer, einschließlich Unfallverhütungsvorschriften. Zusätzliche Vorgaben können auch von privaten Versicherern stammen, beispielsweise durch ihre veröffentlichten Richtlinien.1

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Sächsische Bauordnung vom 11. Mai 2016 | § 14 Brandschutz

Die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz ist im Brandschutz-Paragraph 15 etwas spezifischer und schreibt beispielsweise, dass Baustaoffe nach ihrem Brandverhalten unterschieden werden. Demzufolge dürfen leicht entflammbare Baustoffe keine Verwendung finden dürfen.2 Ebenso werden Bauteile nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit (feuerbeständig, hochfeuerhemmend, feuerhemmend) expliziet beschrieben

In Welchen Bereichen B1-Stoffe verwendet werden müssen schreibt die Brandschutzordnung gemäß DIN-Vorschriften vor. Diese schwer entflammbaren Materialien sind in sämtlichen öffentlichen Bereichen vorgeschrieben, die aufgrund ihrer Funktion ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen. Zu diesen Bereichen gehören Gaststätten, Messehallen, Hotels, Museen, Theater, Kindergärten, Schulen und andere öffentliche Gebäude. Die Brandschutzmaßnahmen gemäß der Versammlungsstätten-Verordnung für Sonderbauten sehen ebenfalls mindestens B1-Ausstattungen vor.

Auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall

DIN 14096: Brandschutzordnung

Für Dekorationen in Fluren und Treppenhäusern ist die Verwendung nicht brennbarer Materialien vorgeschrieben. Die Dekoration muss unmittelbar an Ausstattung, Decke oder Wand angebracht sein. Nur wenn sie einen Mindestabstand von 2,5 Metern zum Fußboden einhält, ist eine hängende Anbringung zulässig. Echte Pflanzendekorationen dürfen im Raum verbleiben, solange sie frisch sind. Bühnen oder Szeneflächen, die mit automatischen Feuerlöschanlagen ausgestattet sind, dürfen normal entflammbare Materialien verwenden.3

Demzufolge besitzen verschiedene Branchen unterschiedliche Anforderungen und Risiken, die bei der Auswahl und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.

Brandschutzklassen in der Praxis

In der Praxis werden Brandschutzklassen verwendet, um Materialien und Produkte auszuwählen, die den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Dies ist besonders wichtig bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden, um sicherzustellen, dass diese den erforderlichen Brandschutzstandards entsprechen. Im Alltag werden Sie zumeist die Unterscheidung nach DIN 4102 der deutschen Brandschutznorm vornehmen. Hierbei wird in nichtbrennbare Baustoffe und nach brennbaren Baustoffen unterschieden. Die nichtbrennbaren Varianten werden dabei in A 1 und A 2 klassifiziert. Brennbare Baustoffe werden innerhalb von drei Stufen unterschieden: B1 = schwer, B 2 = normal und B 3 = leicht entflammbar.

Die Brandschutzklasse B1 gemäß DIN 4102-1 kennzeichnet Materialien, die als schwer entflammbar gelten und die nach dem Entfernen der Brandquelle von selbst erlöschen müssen. Diese Norm bleibt weiterhin gültig. Die neuere Norm DIN EN 13501 regelt die Klassifizierung von Baustoffen auf europäischer Ebene. Es ist jedoch zu beachten, dass beide Normen nur teilweise miteinander vergleichbar sind. Dies liegt daran, dass die europäische Norm erstmals auch die Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung sowie das brennende Abfallen oder Abtropfen berücksichtigt.

Die DIN EN 13501 ist eine europäische Norm, die die Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten regelt. Ziel ihrer Entwicklung war es, europaweit einheitliche Standards für die Bewertung der Brandsicherheit von Materialien zu schaffen. Innerhalb dieser Norm werden die Verfahren festgelegt, nach denen Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens bewertet werden und welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind.

Unter Berücksichtigung spezifischer Testverfahren, die das Brandverhalten der Materialien unter verschiedenen Bedingungen prüfen, klassifiziert die DIN EN 13501 Baustoffe und Bauprodukte in verschiedene Brandklassen. Diese reichen von A1 (nicht brennbar) bis F (stark entflammbar) und beziehen Aspekte wie Rauchentwicklung und das Abtropfen brennender Partikel ein. Beschrieben werden die Intensitätsstufen der Flammenausbreitung.

Als maßgeblicher Standard hat die DIN EN 13501 in vielen europäischen Ländern die früheren nationalen Normen ersetzt. Sie dient heute als Richtlinie für die Klassifizierung von Baustoffen und Bauprodukten bezüglich ihres Brandverhaltens und wird in vielen Teilen Europas als solche anerkannt.

Des Weiteren erfolgt eine Klassifizierung hinsichtlich der Rauchentwicklung (Rauch, Klassen s1, s2 und s3) sowie des brennenden Abtropfens (Droplets, Klassen d0, d1, d2).

Einteilung der Rauchentwicklung

Meist ist die Rauchentwicklung sichtbar, sollte allerdings in der geringsten Stufe durch die Messung der Rauchdichte und einer Analyse der Rauchzusammensetzung genauer bestimmt werden. Gemessen wird der Maximalwert der Rauchentwicklungsrate SMOGRA in m²/s² sowie der Maximalwert der gesamt freigesetzten Rauchmenge TSP600s in m².4

  • s1 = geringe Rauchentwicklung | 30 m²/s² & 50 m²
  • s2 = mittlere Rauchentwicklung | 180 m²/s² & 200 m²
  • s3 = hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchentwicklung nicht geprüft

Die Rauchentwicklung kann durch verschiedene Messverfahren festgestellt werden:

  1. Sichtbare Beobachtung: Die Rauchentwicklung ist oft visuell wahrnehmbar. Eine geringe Rauchentwicklung führt zu einer leichten, kaum sichtbaren Rauchbildung, während eine hohe Rauchentwicklung zu dichtem, undurchsichtigem Rauch führen kann.
  2. Messung der Rauchdichte: Die Dichte des Rauchs kann gemessen werden, um die Intensität der Rauchentwicklung zu bestimmen. Dies geschieht normalerweise mit speziellen Messgeräten, die die Konzentration von Partikeln in der Luft erfassen.
  3. Analyse der Rauchzusammensetzung: Die Zusammensetzung des Rauchs kann analysiert werden, um festzustellen, welche Stoffe während des Verbrennungsprozesses freigesetzt werden. Dies kann mit Hilfe von Laboruntersuchungen und Analysegeräten erfolgen.

Abtropfverhalten

Das brennende Abtropfen tritt auf, wenn brennende Partikel oder Tropfen von einem Material abfallen oder abtropfen, während es brennt. Diese brennenden Partikel oder Tropfen können entzündliche Materialien enthalten und zu Bränden an anderen Stellen führen oder Personen gefährden.

  • d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden
  • d1: kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekunden
  • d2: Maxilmalwert wurde überschritten oder es hat keine Prüfung stattgefunden

Einige Fachbegriffe zu kennen ist entscheidend, um die Funktionsweise von Brandschutzklassen und die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile im Brandfall zu verstehen. Insbesondere die von “tragenden”, “nichttragenden” und “Raumabschließende” und “nichtraumabschließende” feuerwiderstandsfähige Bauteile.

Tragende und nichttragende feuerwiderstandsfähige Bauteile:

  • Tragende Bauteile: Diese Bauteile tragen die Lasten des Gebäudes, wie zum Beispiel Wände, Decken, und Stützen. Sie müssen im Falle eines Brandes eine bestimmte Zeit lang stabil bleiben, um die Struktur des Gebäudes zu erhalten und die Evakuierung zu ermöglichen.
  • Nichttragende Bauteile: Diese Bauteile dienen nicht der Tragfähigkeit des Gebäudes, haben jedoch ebenfalls eine feuerwiderstandsfähige Funktion. Dazu gehören beispielsweise Trennwände, die Räume voneinander trennen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen.

Raumabschließende und nichtraumabschließende Bauteile:

  • Raumabschließende Bauteile: Diese Bauteile schließen einen Raum nach außen ab und dienen dazu, die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf benachbarte Räume oder Gebäude zu verhindern. Beispiele hierfür sind Außenwände, Türen und Fenster.
  • Nichtraumabschließende Bauteile: Diese Bauteile schließen keinen Raum nach außen ab, sondern können innerhalb eines Raumes zur Unterteilung oder Abgrenzung verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Trennwände innerhalb eines Gebäudes.

Baustoffklasse A

Diese Baustoffe leisten keinen Beitrag zum Brand!

Die Baustoffklasse A 1 kennzeichnet nicht brennbare Materialien, die keine brennbaren Bestandteile enthalten. Hierzu gehören beispielsweise Beton, Gips, Kalk, Steine, Metalle und Mineralwolle.

Zur Klasse A 2 gehören Materialien, die zwar selbst nicht brennbar sind, aber brennbare Bestandteile enthalten können. Ein Beispiel hierfür sind Gipsfaserplatten und Gipskartonplatten, die eine Feuerschutzbehandlung erhalten haben.5

Baustoffklasse B

leisten einen sehr begrenzten Beitrag zum Brand

Baustoffklasse B 1 beschreibt schwer entflammbare Materialien. Diese besitzen eine geringe Neigung zum Entflammen und fangen im Falle einer Brandeinwirkung nur langsam Feuer oder entzünden sich gar nicht. Materialien, die als schwer entflammbar gelten, tragen dazu bei, die Ausbreitung von Bränden zu verlangsamen oder zu verhindern. Korkerzeugnisse, Kunststoffe, PS-Schaum, Hart-PVC sowie Holzwolle-Leichtbauplatten gelten als schwer entflammbar.

B2 beschreibt normal entflammbare Baustoffe. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich durch Zündquellen entzünden lassen und anschließend selbstständig weiterbrennen können. Ihre Entzündbarkeit muss bei einer Kanten- oder Flächenbeflammung mit kleiner Flamme auf das in DIN 4102-1 vorgegebene Maß beschränkt bleiben. Diese Klasse müssen alle Baustoffe, die in Gebäuden verwendet werden, mindestens erfüllen, es sei denn, sie werden mit anderen Baustoffen verbunden und ergeben mit diesen zusammen einen mindestens normal entflammbaren Verbundwerkstoff. Zu den Baustoffen der Klasse B2 zählen beispielsweise Holzböden, Fußbodenbeläge, Kunststoffe, Gipskarton-Verbundbauplatten, Dachpappe und Rohre und Formstücke aus PVC-U. Technisch beschrieben unter anderen über 2 mm dicke Holzwerkstoffe mit einer Rohdichte ≥ 400 kg/m³.

Materialien der Klasse B3 gelten als leicht entflammbar und dürfen in Gebäuden nur dann verwendet werden, wenn sie mit anderen Baustoffen verbunden werden, so dass die entstehenden Verbundwerkstoffe nicht mehr als leicht entflammbar gelten. Beispiele für solche Materialien sind Papier, Schaumkunststoffe und Stroh.6

Regelungen zum Brandschutz in Deutschland

Die Vorschriften zum Brandschutz in Deutschland werden durch verschiedene Normen und Verordnungen festgelegt. Die entsprechenden DIN-Norm sowie die europäischen Richtlinie erwähnten wir bereits. Weitere Mindeststandards für den Brandschutz werden durch baurechtliche Bestimmungen festgelegt. So können die Brandschutzanforderungen je nach Gebäudetyp und Verwendungszweck variieren.

Für Dämmungen

Die Außendämmung beeinflusst maßgeblich den Brandschutz der Gebäudeaußenwände. Daher ist die Brennbarkeit von Dämmstoffen bei jeder Dämmung von großer Bedeutung.

BrennbarkeitDämmmaterial
A1 Mineralwollplatten
A2 Mineralschaumplatten
B1Polystyrol-Hartschaum (PS) 
Polystyrolpartikel-Schaum (EPS)
Polystyrolextruder-Schaum (XPS)
B2Korkplatten
Schilfrohrplatten
Vakuumdämmung 

Für Wärmedämmsysteme an Gebäuden

AnforderungGebäudeart
B2Bis zu zwei Vollgeschosse | Höhe des Gebäudes unter 7 Meter
B1Mehr als zwei Vollgeschosse | Höhe zwischen 7 bis 22 Meter
A1Hochhäuser mit einer Höhe über 22 Meter und Sonderbauten

Für Bodenbeläge

Damit Kunden die Spezifizierung für Bodenbeläge direkt erkennen können, wird der Zusatz “fl” (Flooring) verwendet. Die weitere Systematik bleibt davon unbetroffen. Ein nicht brennbarer Bodenbelag wird demnach mit A1fl oder A2fl beschrieben. Die Spezifizierung der Rauchentwicklung wird mit einem Bindestrich angehangen, wodurch ein mindestens schwer entfalammbarer Bodenbelag beispielsweise mit Bfl-s1 bezeichnet wird.

AnforderungKlasse nach EN 13501-1
nicht brennbarA1fl & A2fl-s1
schwer entflammbarBfl-s1
normal bis schwer entflammbarCfl-s1
normal entflammbarA2fl-s2, Bfl-s2, Cfl-s2,Dfl-s1, Dfl-s2
leicht bis normal entflammbarEfl (nach alter Bezeichnung B2)
leicht entflammbarFfl (alt B3), kein Test & keine Anforderungen

Für Textilien

Auf Basis der EN 13773 werden Textilien, Gardinen und Vorhänge nach ihrem Brennverhalten klassifiziert. Demzufolge gelten Stoffe mit der Bezeichnung B1 als schwer entflammbar und besitzen einen höheren Feierwiderstand und sind grundsätzlich schwer entzündbar. Das umfasst Materialien wie Naturseide, Wolle, Bühnenmolton oder Modacrylfasern. Aufgrund ihrer Eigenschaften sind sie selbstverlöschend und werden daher der Kategorie B1 zugeordnet. Andere Stoffe werden durch spezielle Imprägnierung brennbarkeitsresistent. Alternativ dazu gibt es dauerhaft schwer entflammbare Stoffe aus technischem Gewebe wie Trevira CS oder Aramid, ideal für den Outdoor-Einsatz, da sie wetterbeständig sind. Unterschieden wird dabei in schwer entflammbare Stoffe (SE) und permanent schwerentflammbare Stoffe (PSE).

Schwer entflammbare Stoffe (SE)

Aufgrund ihrer Zusammensetzung und Behandlung sind diese Stoffe weniger anfällig für Entzündung und unterstützen die Verlangsamung oder Hemmung der Ausbreitung von Feuer. Schwer entflammbare Stoffe werden häufig in Bereichen eingesetzt, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht, wie beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, Veranstaltungsorten oder industriellen Umgebungen.

Permanent schwer entflammbare Stoffe (PSE)

Diese Stoffe weisen von Natur aus oder durch spezielle chemische Behandlungen dauerhaft eine hohe Resistenz gegen Entflammbarkeit auf und behalten ihre Brandschutzeigenschaften über einen längeren Zeitraum bei. Diese Materialien eignen sich insbesondere für einen langfristigen Einsatz und im Außenbereich.

Nicht brennbare Stoffe

Es gibt Gewebe mit der höchst möglichen Brandklasseneinstufung A1 & A2. Allerdings ist diese Anbforderung häufig nicht notwendig und es kann auf Stoffe der Brandschutzklasse B1 zurückgegriffen werden. Viele unserer verwendeten Textilien besitzen ein B1-Zertifikat. Damit wird bestätigt, dass ein Stoff schwer entflammbar ist. Meistens geschieht das in spezialisierten Laboren, wo der Stoff in einem Brandschacht eingespannt und verschiedenen Flammen und Hitzequellen ausgesetzt wird. Bewertet werden nach festlegten Kriterien wie Flammenhöhe, Durchschmelzen und brennendes Abtropfen. Um das Zertifikat zu erhalten, müssen die Textilien bestimmte Schwellenwerte einhalten. Wenn er diese Anforderungen erfüllt, gilt er als sicherer im Brandfall. Das Anerkennungsverfahren wird zumeist vom Hersteller bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle angestoßen. Hierfür reicht er das Textil oder passende Dokumente ein und die Prüfstelle erarbeitet einen Prüfplan aufgrund (inter)nationaler Richtlinien. Führende Zertifizierungsstellen im Bereich Brandschutz sind:

  • VdS – Schadenverhütung GmbH – spezialisiert auf Brandschutz, Security und Naturgefahrenprävention7
  • LPCB – Loss Prevention Certification Board – VdS und LPCB arbeiten mittlerweile zusammen, um Zertifizierungen und Prüfungen gegenseitig anzuerkennen und die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen
  • UL – Underwriters Laboratories – insbesondere auf dem amerikanischen Markt, wo VdS und LPCB nicht vertreten sind, sehr wichtig. Im Mittleren Osten und Asien ist die UL-Zertifizierung im Brandschutz bedeutend.

Brandverhalten und Brandverlauf

Innerhalb des Brandverhaltens wird zwischen Baustoff- und dem Bauteileverhalten differenziert.

Baustoffverhalten: Bezieht sich auf die Eigenschaften einzelner Materialien in Bezug auf ihre Brennbarkeit, Rauchentwicklung und Toxizität. Es bewertet, wie ein Material als Einzelkomponente auf Feuer reagiert.

Bauteilverhalten: Bezieht sich auf das Verhalten von zusammengesetzten Bauwerken oder -teilen, wie Wände, Decken und Türen, unter Brandeinwirkung. Es bewertet, wie diese Bauwerke insgesamt den Ausbreitungsweg von Feuer und Rauch beeinflussen und welche Schutzfunktion sie bieten.

Der Brandverlauf wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, die das Verhalten eines Feuers von der Entstehung bis zur vollständigen Auslöschung beeinflussen. Zu diesen Faktoren gehören:8

  1. Brandlast: Die Menge und Art der brennbaren Materialien in einem Raum oder Gebäude.
  2. Lagerungsdichte, Konzentration sowie Berteilung der Brandlast im Brandraum
  3. Raumgeometrie: Die Größe, Form und Anordnung von Räumen und Gebäuden, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch beeinflussen.
  4. thermische Eigenschaften, der Bauteule, die den Brandraum umschließen (primäre Wärmeleitfähigkeit und Wärmekapazität)
  5. Belüftung: Die Verfügbarkeit von Sauerstoff, die durch Fenster, Türen und Lüftungsanlagen beeinflusst wird.
  6. Art und Intensität der Löschmaßnahmen

Diese Faktoren werden in Brandversuchen und Simulationen analysiert, um den Brandverlauf zu verstehen und geeignete Brandschutzmaßnahmen zu entwickeln. Hierfür wurde auf internationaler Ebene eine Einheitstemperaturzeitkurve, kurz ETK, festgelegt.

  1. Vergleich: tuev-nord.de. Zugriff am 22. Mai 2024 ↩︎
  2. § 15 LBauO ↩︎
  3. Vergleich: SächsVStättVO. PDF ↩︎
  4. Vergleich: Albert. Reguvis: Bautabellen für Ingenieure. 10.97. ISBN: 978-3-8462-1140-3 ↩︎
  5. Siehe: Baustoffwissen.de. Zugriff am 22. Mai 2024 ↩︎
  6. FeuerTrutz: Brandschutzklassen nach DIN 4102 und EN 13501-1. Zugriff am 17. Mai 2024 ↩︎
  7. vds.de: Der Weg zum VdS-Zertifikat. Zugriff am 21. Juni 2024 ↩︎
  8. Vergleich: Albert. Reguvis: Bautabellen für Ingenieure. 10.95. ISBN: 978-3-8462-1140-3 ↩︎