Kinderrechte sind mehr als juristische Begriffe – sie sind das Fundament für eine gerechte Welt. Doch oft bleiben sie abstrakt. Mit den neuen UNICEF-Sitzwürfeln macht Signa Kinderrechte im wahrsten Sinne greifbar – sichtbar, spürbar, lebendig. So wird aus einem pädagogischen Prinzip eine Einladung zum Dialog. Der Artikel entstand als Ergebnis unserer Sitzwürfel-Auftrags für die Ernst-Reuter-Schule aus Kamp-Lintfort.
Vielfältige Bildungsmaterialien in unterschiedlichen Ausprägungen. Mit dem spielerischen Umgang werden Ideen frühzeitig transportiert. Gern zeigen wir Ihnen bereits umgesetzte Projekte!
Kinderrechte gehen uns alle an
Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, auf Bildung, auf ein Leben in Würde, doch für viele Kinder weltweit bleibt das ein Wunschtraum. Sie wachsen in Armut auf, erfahren Gewalt, werden ausgegrenzt oder erhalten keine Chance, ihre Talente zu entfalten. Dabei ist die Kindheit der sensibelste Abschnitt unseres Lebens. Was wir als Kinder erleben, prägt, wie wir der Welt begegnen und wie wir selbst einmal mit anderen Menschen umgehen.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen besonderen Schutz, besondere Förderung und eine Gesellschaft, die hinsieht. Genau deshalb gibt es die UN-Kinderrechtskonvention: ein Versprechen an jedes Kind dieser Welt. Es ist ein Meilenstein der Menschlichkeit sowie ein Spiegel für unsere Werte. Doch ein Versprechen allein reicht nicht. Kinderrechte müssen gelebt, sichtbar gemacht und erklärt werden. Sie dürfen nicht in Paragrafen verstauben, sondern müssen dorthin, wo Kinder sind: in Kitas, Schulen, Familien, Gemeinden. Nur wenn wir Kinder ernst nehmen, beziehen wir auch ihre Rechte ein.
Mit unserem neuen Auftrag – den UNICEF-Sitzwürfeln zu den Kinderrechten – dürfen wir gemeinsam mit der Ernst-Reuter-Schule aus Kamp-Lintfort ein Zeichen setzen: für Aufklärung, für Dialog, für ein Miteinander, das auf Augenhöhe beginnt. Denn wer Kinder schützt, gestaltet Zukunft. Erfahrungen konnten wir bereits mit SDG-Würfeln sammeln. Sitz- und Spielwürfel, Quader oder sogar Puzzlewände zur Darstellung der 17 Nachhaltigkeitsziele.
Die UN-Kinderrechtskonvention: Ein weltweiter Meilenstein
Im Jahr 1989 beschlossen die Vereinten Nationen etwas, das längst überfällig war: ein internationales Abkommen, das Kinder nicht mehr als bloße Schutzbedürftige, sondern als eigenständige Träger von Rechten anerkennt. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde geboren. Ein Dokument, das seither die Grundlage bildet für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern weltweit.1 Heute haben alle Staaten der Welt die Konvention unterschrieben und fast Alle sie ratifiziert. Doch zwischen Papier und Praxis klafft oft eine Lücke.
Die USA haben die Konvention zwar unterschrieben, aber nie ratifiziert. Das bedeutet: Sie erkennen die Ziele der Kinderrechtskonvention grundsätzlich an, haben sie aber nicht in nationales Recht überführt – und sind damit völkerrechtlich nicht gebunden. Und dies als einziger Mitgliedstaat der Vereinten Nationen.
Die Gründe dafür sind komplex und politisch umstritten. Hauptargumente von Gegnern der Ratifizierung in den USA sind:
- Sorge um nationale Souveränität: Manche Politiker befürchten, internationale Abkommen könnten die Entscheidungsfreiheit des US-Rechts untergraben.
- Einfluss auf das Familienrecht: Einige konservative Gruppen sehen in der Konvention eine Gefahr für elterliche Erziehungsrechte.
- Ablehnung von Pflichten: Es besteht politischer Widerstand gegen die Vorstellung, dass internationale Normen verpflichtend werden.
Dabei ist es gerade der Kern der Konvention – das Kind als eigenständige, schutzwürdige Persönlichkeit mit Rechten – der immer wieder auf Widerstand stößt, wenn er mit traditionellen Vorstellungen von Familie oder staatlicher Kontrolle kollidiert.
Ein Widerspruch? Ja, ein Symbolischer. Denn die USA betonen weltweit regelmäßig die Bedeutung von Menschenrechten. Dass sie ausgerechnet beim Schutz von Kindern hinter fast allen anderen Staaten zurückbleiben, wird von internationalen Organisationen wie UNICEF oder Human Rights Watch immer wieder kritisiert.23
„Ein Recht, das nicht anerkannt ist, ist ein Recht, das verletzt werden kann.“
Genau deshalb ist die Ratifizierung mehr als ein politischer Akt – sie ist ein Bekenntnis.
Die Konvention ruht auf vier Grundpfeilern: dem Recht jedes Kindes auf Leben und Entwicklung, dem Schutz vor Diskriminierung, der Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht auf Beteiligung. Diese Prinzipien sind kein Luxus, sie sind essenziell.
Schutz vor Diskriminierung
Artikel 2
Jedes Kind, egal welcher Herkunft, Religion, Sprache, Hautfarbe oder Familienform hat die gleichen Rechte. Keine Ausnahme, keine Bedingungen.
Diskriminierung beginnt oft leise; mit fehlender Repräsentation, mit Vorurteilen, mit Ausgrenzung im Alltag. Aber sie kann laut enden: in Chancenlosigkeit und Ungerechtigkeit.
Kinderrechte gelten für alle Kinder.
Vorrangstellung des Kindeswohls
Artikel 3
Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, in Politik, Justiz, Bildung, Pflege, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden.
Kinderschutz darf kein bürokratischer Nachsatz sein. Er gehört ins Zentrum jeder gesellschaftlichen Entscheidung – vom Bau einer Schule bis zur Gestaltung von Medieninhalten.
Recht auf Leben und Entwicklung
Artikel 6
Jedes Kind hat das Recht auf ein sicheres Leben, auf Gesundheit, Bildung, Schutz vor Gewalt und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Entwicklung ist mehr als Schulbildung. Sie bedeutet auch Geborgenheit, kreative Freiheit und emotionale Sicherheit. Wer Kindern das nimmt, nimmt ihnen die Zukunft.
Recht auf Beteiligung
Artikel 12
Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu sagen und gehört zu werden. Je älter sie sind, desto mehr Gewicht hat ihre Stimme.
Demokratie beginnt im Kleinen. Wer Kinder mitentscheiden lässt, fördert Selbstvertrauen, Verantwortungsgefühl und soziales Denken.
Wer Kindern zuhört, stärkt die Gesellschaft von morgen.
Besonders wegweisend ist Artikel 23, der sich explizit Kindern mit Behinderungen widmet. Er fordert nicht nur Schutz, sondern aktive Förderung: Zugang zu Bildung, zu medizinischer Versorgung, zu einem selbstbestimmten Leben. Hier zeigt sich, wie visionär die Konvention ist.4 Insgesamt besteht die UN-Kinderrechtskonvention aus 54 Artikeln, die sich in drei Gruppen unterscheiden lässt.
- Artikel 1–41: Hier stehen die eigentlichen Kinderrechte: z. B. auf Bildung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt, Spiel und Mitbestimmung.
- Artikel 42: Verpflichtet die Staaten dazu, Kinder und Erwachsene über diese Rechte aufzuklären. Denn ein Recht, das niemand kennt, kann auch nicht verteidigt werden.
- Artikel 43–54: Regeln die Umsetzung, Kontrolle und internationale Zusammenarbeit, beispielsweisel durch das UN-Komitee für die Rechte des Kindes.

Denn Kinderrechte sind kein Relikt der Vergangenheit. Sie sind ein Kompass für Gegenwart und Zukunft. Sie erinnern uns daran, dass Menschlichkeit dort beginnt, wo wir uns den Schwächsten zuwenden. Nicht aus Mitleid, sondern aus Überzeugung. Und sie fordern uns heraus, Verantwortung zu übernehmen. Als Gesellschaft. Als Erwachsene. Als Menschen.
Ein Recht, das niemand kennt, kann auch nicht verteidigt werden.
Kinder müssen ihre Rechte spielerisch kennenlernen und zumindest frühzeitig mit ihnen in Kontakt gelangen. Hierfür eignen sich unsere Spiel- und SItzwürfel wunderbar. Als Lehrmaterial und Einrichtungsobjekt.
Kinderrechte im Alltag: Was sie konkret bedeuten
Kinderrechte sind kein theoretisches Konstrukt. Sie zeigen sich im Alltag und sie machen einen Unterschied, jeden Tag. Ein Recht auf Bildung heißt nicht nur, eine Schule zu besuchen. Es bedeutet, dass jedes Kind dort die Unterstützung bekommt, die es braucht. Insbesondere dann, wenn Lesen schwerfällt, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist oder wenn ein Rollstuhl nicht durch die Tür passt. Inklusion ist Ausdruck gelebter Kinderrechte.
Gerade deshalb ist es so wichtig, Kinderrechte sichtbar zu machen. Im Klassenzimmer, im Jugendtreff, in der Kita. Sie gehören nicht in Gesetzestexte, sondern ins Leben – auf Plakate, auf Bücher, auf Spielzeug … oder auf einen Sitzwürfel, der sagt: Hier hast du Platz. Hier zählen deine Rechte.
Das Kinderparlament in vielen Kitas kann ein Anfang der Mitbestimmung darstellen. Kinder lernen demokratische Grundzüge und erfahren, dass Ihre Stimme einen Einfluss hat. Diese Mitbestimmung stellt ein zentrales Element der frühkindlichen Bildung und ein grundlegendes Kinderrecht gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention dar.5
Praktische Umsetzung von Partizipation
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Mitbestimmung in der Kita sind folgende Aspekte wichtig:
- Respektvoller Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen
- Möglichkeiten zur Mitbestimmung in allen relevanten Bereichen
- Eine gemeinsam erarbeitete Kita-Verfassung mit klaren Regeln
- Regelmäßige Kinder- und Gruppenkonferenzen
- Entscheidungsfindung durch Konsens oder Mehrheitsverfahren
- Beteiligungsprojekte zu verschiedenen Themen
- Partizipative Fortbildungen für das pädagogische Team


Kinderrechte müssen in den Alltag integriert werden. Zuhause am Küchentisch, im Klassenraum, auf dem Spielplatz. Sie werden dort lebendig, wo Erwachsene zuhören, erklären und ernst nehmen.
Eltern können viel bewirken, indem sie mit ihren Kindern über ihre Rechte sprechen. Was bedeutet es, mitbestimmen zu dürfen? Was ist Gerechtigkeit? Was tun, wenn ein Kind unfair behandelt wird? Solche Gespräche fördern nicht nur Wissen, sondern auch Selbstvertrauen. Kinder, die sich gesehen und gehört fühlen, entwickeln ein starkes Gespür für Fairness und für ihre Rolle in der Gesellschaft.
Pädagogen sollten Kinderrechte greifbar in den Unterricht oder in den Kita/Schul-Alltag integrieren. Mit Symbolen wie den UNICEF-Würfeln wird aus einem abstrakten Thema ein echter Gesprächsanlass. Spielerisch kann Mitbestimmung geübt, Diskriminierung thematisiert und Solidarität gestärkt werden.
Kunden, die in Bildung, öffentlicher Kommunikation oder sozialen Einrichtungen tätig sind, können aktiv dazu beitragen, dass Kinderrechte sichtbar werden: durch Aktionen, durch Anschauungsmaterialien, durch bewusste Raumgestaltung.
Ein Überblick über die wichtigsten Rechte – für Kinder verständlich erklärt:
Recht | Bedeutung |
---|---|
Recht auf Schutz | Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung geschützt zu werden. |
Recht auf Bildung | Egal wo Kinder leben, sie sollen lernen dürfen. Bildung ist ein Schlüssel für ein freies Leben. |
Recht auf Gesundheit | Jedes Kind hat das Recht auf medizinische Versorgung, sauberes Wasser und ausreichend Nahrung. |
Recht auf Meinungsäußerung | Kinder dürfen sagen, was sie denken und sollen gehört werden, wenn es um sie geht. |
Recht auf Spiel und Freizeit | Auch Spiel ist ein Kinderrecht. Kinder brauchen Zeit und Raum, um Kind sein zu dürfen. |
Recht auf Gleichbehandlung | Kein Kind darf benachteiligt werden. Egal welcher Herkunft, Religion oder Sprache. |
Tipp: Die vollständige Kinderrechtskonvention kann in kindergerechter Sprache auf der UNICEF-Website nachgelesen werden.
Die UNICEF-Sitzwürfel: Kinderrechte greifbar machen und Werte leben
Genau hier setzen die UNICEF-Sitzwürfel an. Jeder Würfel ist mehr als ein Möbelstück. Er ist zeitgleich ein Lernmedium, ein Gesprächsanlass, ein Platz zum Sitzen und ein Impuls zum Nachdenken. Die Würfel sind farbenfroh, klar gestaltet und mit den wichtigsten Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention bedruckt. Sie laden ein, nicht nur Platz zu nehmen, sondern Haltung zu zeigen. In Kitas, Schulen, Jugendzentren oder auf Veranstaltungen werden sie zu lebendigen Symbolen: für Respekt, für Vielfalt, für kindgerechte Bildung.
Signa hat diese Würfel mit großer Sorgfalt umgesetzt, in enger Abstimmung mit der Ernst-Reuter-Schule und mit viel Gespür für die Bedeutung des Themas. Hier zählt nicht nur Design, sondern auch Haltung. Denn wer Kinder ernst nimmt, zeigt das auch in den Dingen, mit denen sie lernen, spielen und wachsen.
Unsere Würfel machen Kinderrechte sicht- und begreifbar. Für Kinder. Für Erwachsene. Für uns alle.
Vielfältige Bildungsmaterialien in unterschiedlichen Ausprägungen. Mit dem spielerischen Umgang werden Ideen frühzeitig transportiert. Gern zeigen wir Ihnen bereits umgesetzte Projekte!
Ein kleiner Würfel, ein großes Zeichen
Manchmal braucht es keine großen Worte, keine komplizierten Konzepte. Manchmal genügt ein Würfel. Bunt bedruckt sollte er sein und eine klare Botschaft vermitteln. Er steht da, wo Kinder spielen, lernen, lachen. Die UNICEF-Sitzwürfel machen dieses Versprechen sichtbar. Sie bringen Kinderrechte aus den Konferenzsälen in die Wirklichkeit. In Klassenzimmer und Kindergärten. Auf Veranstaltungen, in Jugendzentren, in die Mitte unserer Gesellschaft. Sie sagen: Wir sehen euch. Wir hören euch. Ihr zählt.
Jedes sichtbare Zeichen kann ein Gespräch auslösen. Und jedes Gespräch kann etwas ins Rollen bringen.
Natürlich kann ein kleiner Würfel kein Unrecht beseitigen. Aber er kann Fragen stellen. Gespräche auslösen. Bewusstsein schaffen. Und damit vielleicht genau das anstoßen, was die UN-Kinderrechtskonvention uns allen mit auf den Weg gibt: Verantwortung für Kinder übernehmen.
Sichtbarkeit schafft Wirkung
Kinderrechte sind keine Selbstverständlichkeit. Sie werden weltweit verletzt, aber auch bei uns. Umso wichtiger ist es, dass wir ihnen Raum geben. Dass wir sie zeigen, darüber sprechen und die Rechte in den Alltag integrieren.
Unsere Kinderrechte-Sitzwürfel können ein kleines Element dafür darstellen. Sie machen aus einem abstrakten Thema ein sichtbares Zeichen. Für Kitas, Schulen, Bibliotheken, Jugendräume oder Veranstaltungen. Überall dort, wo Kinder sind oder ihre Stimme gehört werden soll.
Denn: Was sichtbar ist, wird wahrgenommen. Was wahrgenommen wird, kann geschützt werden.
Gestalten wir gemeinsam eine Welt, in der Kinderrechte nicht erklärt werden müssen, weil sie selbstverständlich geworden sind. Kinderrechte sind Menschenrechte
- Unicef.de: UN-Kinderrechtskonvention ↩︎
- Human Rights Watch – Why Won’t the US Ratify the CRC? | Ein fundierter Überblick über die politischen und gesellschaftlichen Gründe für die ablehnende Haltung. ↩︎
- Deutsche Welle – Warum die USA die Kinderrechtskonvention nicht ratifizieren | Ein journalistischer Artikel, der die politische Debatte in den USA verständlich aufbereitet. ↩︎
- Kinderrechtskonvention.info – Behinderte Kinder ↩︎
- Kinderrecht.de: Mitbestimmung in der Kita ↩︎